Kredit für Selbständige
Ratenkredite werden von vielen Banken nur an Privatpersonen mit einem regelmäßigen Einkommen vergeben. Da diese Kredite aber auch bei Selbstständigen und Freiberuflern immer beliebter werden, weiten die Banken nun ihr Angebot aus und bieten den Ratenkredit auch für Selbstständige.
Die Merkmale des Ratenkredites für Selbstständige:
- Kreditsummen von 2.500 – 50.000 Euro
- Laufzeiten von 12-84 Monaten
- Freie Verwendung, wobei oftmals die geschäftliche Verwendung ausgeschlossen ist
- Keine Sicherheiten notwendig
Kreditsummen und Laufzeiten
Wie bei klassischen Ratenkrediten auch wird der Kredit für Selbstständige mit flexiblen Kreditsummen vergeben. Je nach Anbieter liegt die Mindestkreditsumme bei 2.500 Euro, maximal können 50.000 Euro aufgenommen werden, sofern die Bonität entsprechend nachgewiesen werden kann. Ebenso flexibel wie die Kreditsummen können auch die Laufzeiten vereinbart werden, die von 12-84 Monaten reichen können. Die Kreditrechner der Anbieter zeigen dabei, dass durch eine Verlängerung der Laufzeit die monatliche Kreditrate reduziert werden kann, um den Kredit langfristig finanzierbar zu gestalten.
Die Kreditverwendung
Ein Ratenkredit für Selbstständige kann grundsätzlich frei verwendet werden. Einige Anbieter schränken die Verwendung jedoch auf private Zwecke ein, da eine geschäftliche Nutzung nicht gestattet ist. Ob Kreditnehmer mit diesem Kredit dann jedoch eine Urlaubsreise oder neue Möbel finanzieren, ist gleich.
Die Sicherheiten
Da es sich beim Kredit für Selbstständige um einen klassischen Ratenkredit handelt, werden bei der Kreditvergabe keine Sicherheiten notwendig. Selbstständige können so ihr Vermögen schonen und müssen auch weder Grundschulden eintragen noch Guthabenverpfändungen vornehmen.
Die Voraussetzungen für die Kreditvergabe
Um einen Kredit für Selbstständige nutzen zu können, fordern die Banken neben einer positiven Schufa-Auskunft auch ein ausreichend hohes Einkommen, mit dem die private Lebenshaltung sowie die Kreditraten finanziert werden können. Dieses Einkommen muss anhand von Bilanzen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen nachgewiesen werden.
Um ein nachhaltiges Einkommen nachweisen zu können, ist zudem vielfach eine mindestens zweijährige Selbstständigkeit Voraussetzung.